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   VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08   

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https://dejure.org/2008,16941
VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08 (https://dejure.org/2008,16941)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14.08.2008 - 10 L 342/08 (https://dejure.org/2008,16941)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14. August 2008 - 10 L 342/08 (https://dejure.org/2008,16941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Potsdam Mittelmark

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Es handelt sich damit gerade nicht um den Abschluss rein privatrechtlicher Dienst- oder Werkverträge, die sich auf von Jedermann im eigenen Namen erfüllbare Pflichten beziehen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 2. Mai 2007 -6 B 10.07-, BayVBl. 2007, 764).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Es ist nicht von vornherein und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass die Antragstellerin in ihrem subjektiven Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt ist, wonach sie zumindest einen Anspruch darauf hat, dass der Antragsgegner über ihr eigenes Angebot zur Übertragung rettungsdienstlicher Leistungen willkürfrei entscheidet (vgl. zu diesem Ansatz BVerfG, Beschl. v. 13. Juni 2006 -1 BvR 1160/03, BVerfGE 116, 135).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Die Kammer folgt der in der Rechtsprechung der Vergabesenate ganz überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, wonach § 97 GWB dahingehend auszulegen ist, dass er solche im Verwaltungsmonopol hoheitlich ausgeübten Tätigkeiten nicht erfasst, selbst wenn sich die zuständige staatliche Stelle zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe privater Verwaltungshelfer bedient (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28. Mai 2003 -Verg 7/03-, BayObLGZ 2003, 129; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. April 2006 -VII-Verg 7/06-, VergabeR 2006, 787; OLG Naumburg, Beschl. v. 15. Juli 2008 -1 Verg 5/08-).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Die Kammer folgt der in der Rechtsprechung der Vergabesenate ganz überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, wonach § 97 GWB dahingehend auszulegen ist, dass er solche im Verwaltungsmonopol hoheitlich ausgeübten Tätigkeiten nicht erfasst, selbst wenn sich die zuständige staatliche Stelle zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe privater Verwaltungshelfer bedient (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28. Mai 2003 -Verg 7/03-, BayObLGZ 2003, 129; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. April 2006 -VII-Verg 7/06-, VergabeR 2006, 787; OLG Naumburg, Beschl. v. 15. Juli 2008 -1 Verg 5/08-).
  • OLG Koblenz, 29.08.2003 - 1 Verg 7/03

    Vergabeverfahren: Unbestimmter Wertungsbegriff im Nebenangebot als

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Die Abgabe mehrerer (Eventual-) Angebote ist aber grundsätzlich nicht verfahrensfehlerhaft, sondern nur, wenn der Auftraggeber dies bewusst ausgeschlossen hat (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschl. v. 29. August 2003 -1 Verg 7/03-, VergabeR 2003, 699).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Die Kammer folgt der in der Rechtsprechung der Vergabesenate ganz überwiegend vertretenen Rechtsauffassung, wonach § 97 GWB dahingehend auszulegen ist, dass er solche im Verwaltungsmonopol hoheitlich ausgeübten Tätigkeiten nicht erfasst, selbst wenn sich die zuständige staatliche Stelle zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe privater Verwaltungshelfer bedient (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28. Mai 2003 -Verg 7/03-, BayObLGZ 2003, 129; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. April 2006 -VII-Verg 7/06-, VergabeR 2006, 787; OLG Naumburg, Beschl. v. 15. Juli 2008 -1 Verg 5/08-).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07

    Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Diese Auffassung wird auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. BayVGH, Urt. v. 19. Januar 2004 -21 B 00.2569-, zitiert nach Juris; Nieders. OVG, Urt. v. 24. April 2008 -11 LB 266/07-, zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 19.01.2004 - 21 B 00.2569

    Übertragung der Durchführung des Rettungsdienste; Genehmigung zur Notfallrettung

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Diese Auffassung wird auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. BayVGH, Urt. v. 19. Januar 2004 -21 B 00.2569-, zitiert nach Juris; Nieders. OVG, Urt. v. 24. April 2008 -11 LB 266/07-, zitiert nach Juris).
  • OVG Brandenburg, 18.12.2003 - 4 A 12/01

    Rettungsdienst, Berufungsverfahren, Zulassung zum Krankentransport, Zur

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Leistungen des Rettungsdienstes werden nach der gesetzlichen Ausgestaltung im Land Brandenburg vielmehr als öffentliche Aufgabe wahrgenommen und von den Leistungserbringern unmittelbar hoheitlich erbracht (vgl. zur Struktur des Brandenburgischen Rettungsdienstes eingehend: OVG Brandenburg, Urt. v. 18. Dezember 2003 -4 A 12/01-, zitiert.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 12 S 115.07

    Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Kreiskrankenhaus Belzig GmbH

    Auszug aus VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Kreistag ein Beurteilungsspielraum zuzuerkennen ist (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. August 2007 -12 S 115.07-), da das von ihm herbeigeführte Abstimmungsergebnis Ausdruck einer politischen und planerischen Abwägung ist.
  • OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08

    Vergabeverfahren: rechtliche Einordnung der Übertragung rettungsdienstlicher

    Auch das Verwaltungsgericht Potsdam habe im Beschluss vom 14.8.2008 (10 L 342/08) zu Recht erkannt, dass das vorliegend zu beurteilende, vom Auftraggeber durchgeführte Verwaltungsverfahren zur Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben nicht den §§ 97 ff. GWB unterfalle.

    Dementsprechend hat auch bereits das Verwaltungsgericht Potsdam hinsichtlich des identischen Vorhabens des Auftraggebers in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 14.8.2008, 10 L 342/08).

  • VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    In dem vom VG Potsdam zu entscheidenden Fall habe die gegenseitige Kenntnis zweier Bewerber über das jeweilige Angebot von vornherein nicht dazu gedient, wettbewerbswidrig die Kalkulationen zu beeinflussen, da es sich lediglich um mehrere (eventual-)Angebote gehandelt habe (vgl. Beschluss vom 14.08.2008 - 10 L 342/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 12).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.02.2009 - 4 L 186/08

    Öffentlich-rechtliche Verträge zur Übertragung des Rettungsdienstes;

    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate sowie der Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.4.2006 - Verg 7/06 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2008 -Verg W 13/08-, BayObLG, Urteil vom 28.05.2003 - Verg 7/03 - und VG Potsdam, Beschluss vom 14. August 2008 - 10 L 342/08 -, alle zitiert nach Juris) hat der BGH in seiner Entscheidung festgestellt, dass es der Annahme eines öffentlichen Auftrages gemäß § 99 Abs. 4 GWB nicht entgegenstehe, dass die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports übertragen werde.
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